+ Der Krahnzieher
+ Der Krahnzieher.
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2153-2154] Die Zunft der Krahnzieher in
Hamburg hat das ausschließliche Recht, alle schwere Waaren, als Öhlfässer,
Zuckerfässer u. s. w. auf zweyrädrigen Karren (so wie die Knebler den Wein)
zwischen zu führen. Ihren Nahmen haben sie von ihren Standplätzen neben dem
alten und neuen Krahn.