Die Aristokratie
. Herrn Adelungs Definition einer Aristokratie, als derjenigen
Verfassung eines Staats, nach welcher die höchste Gewalt von mehrern aus
den übrigen dazu erwählten Personen verwaltet wird, scheint mir nicht
bestimmt genug ausgedruckt zu seyn; weil man eben dasselbe auch von einer
Oligarchie, und selbst von einer gemäßigten Demokratie sagen
kann.Nach dem Sinne des Griechischen Worts sollte die Aristokratie eine
Staatsverwaltung bezeichnen, in welcher die höchste Gewalt mehrern der
besten und geprüftesten Männer anvertrauet ist. Heutiges Tages
versteht man darunter die Vornehmsten. [
1993-1994]