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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Erzwürde

, plur. die -n, von 2 Erz, die vornehmste Würde ihrer Art; doch nur in denjenigen Fällen, wo diejenigen, welche solche Würden bekleiden, ihrem Titel das Wort Erz - vorsetzen. So sind die Würden der Erzbeamten, die erzherzogliche Würde u. s. f. Erzwürden. Von der erzbischöflichen Würde ist dieses Wort wohl nicht gebräuchlich. [1963-1964]
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