Die Erzwürde
, plur. die -n, von 2 Erz, die vornehmste Würde ihrer Art;
doch nur in denjenigen Fällen, wo diejenigen, welche solche Würden
bekleiden, ihrem Titel das Wort Erz - vorsetzen. So sind die Würden der
Erzbeamten, die erzherzogliche Würde u. s. f. Erzwürden. Von der
erzbischöflichen Würde ist dieses Wort wohl nicht
gebräuchlich. [
1963-1964]