Der Erztruchseß
, des -ssen, plur. die -ssen, von 2 Erz, ein Erzbeamter des
Deutschen Reiches, der bey feyerlichen Vorfällen die Stelle eines
Truchsessen verwaltete, oder durch den Erbtruchseß verwalten ließ;
eine Würde, welche ehemahls das Churhaus Baiern
bekleidete. [
1963-1964]