Der Erzpriester
, des -s, plur. ut nom. sing. von 2 Erz, der vornehmste unter
mehrern Priestern, ein Priester, der in gewissen Diöcesen andern Priestern
vorgesetzet ist; Archipresbyter, Archisacerdos. Ehedem waren die Erzpriester
Vicarii der Bischöfe, wie jetzt die Weihbischöfe. Jetzt bestehet
diese Würde in der Römischen Kirche fast bloß in dem Titel; doch
gibt es zu Rom drey Cardinäle, welche den Titel der Erzpriester
führen und große Vorrechte vor den übrigen Cardinälen
haben. In einigen evangelischen Ländern, z. B. in Preußen,
führen die Superintendenten noch den Nahmen der
Erzpriester. [
1961-1962]