Der Erzkanzler
, des -s, plur. ut nom. sing. von 2 Erz, ein Erzbeamter des
Deutschen Reiches, der oberste Kanzler, Archicancellarius. Die drey geistlichen
Churfürsten waren zugleich Erzkanzler des Reiches, obgleich in
verschiedenen Gegenden. Der Abt und ehemahlige Bischof von Fulda führte
von alten Zeiten her den Titel eines Erzkanzlers, einer jeden Römischen
Kaiserinn. [
1961-1962]