Der Erzgraf
, des -en, plur. die -en, von 2 Erz, ein Graf von
vorzüglicher Würde und Ansehen, Archicomes; ein Titel, welchen sich
in den mittlern Zeiten verschiedene Grafen beylegten, z. B. die Grafen von
Flandern, von Oldenburg, von Rustringen u. s. f. der gegenwärtig aber
veraltet ist, wenigstens von keinem gräflichen Hause geführet
wird. [
1959-1960]