Erwiedern
, verb. reg. act. 1) * Wiederhohlen; nur in den Rechten einiger
Gegenden. Die peinliche Frage erwiedern. 2) Eine Handlung durch eine andere
gleicher Art vergelten. Einem eine Wohlthat, jemandes Liebkosungen, jemandes
Höflichkeit, einen Geuß erwiedern. Ich werde es zu erwiedern suchen.
Titius hat Cajo das Unrecht, welches er ihm angethan hatte, sehr
nachdrücklich erwiedert. 3) Antworten, etwas sagen, welches sich auf die
Rede eines andern beziehet. Damöt, sprach ich, wen soll das Bild
vorstellen? Es ist gewiß deine Schwester? - - Nein, erwiederte er, es ist
Doris, meine Doris. Es ist mit versetzen völlig gleich bedeutend, und wird
am häufigsten dann gebraucht, wenn man die Antwort des andern
wörtlich anführet. Da es aber im Hochdeutschen so sehr häufig
nicht ist, so gebraucht man es nur im Nothfalle, um nicht beständig er
versetzte, er antwortete u. s. f. wiederhohlen zu dürfen. So auch die
Erwiederung. Im Oberdeutschen hat man auch das Zeitwort erwiedrigen; so wir
danknehmig zu erwiedrigen beflissen sind.1. [
1953-1954]