Erübrigen
, verb. reg. act. übrig behalten. Ich habe wenig Geld
erübriget. Ich kann nicht so viel Zeit erübrigen, als dazu
nöthig ist. Daher die Erübrigung.Anm. Im Nieders. verävern,
ävern. In den vorigen Jahrhunderten wurde erübrigen auch für
erobern gebraucht.
S. auch Entübrigen. [
1947-1948]