Erregen
, verb. reg. act. 1. * Sich regen, d. i. sich bewegen, doch nur
im Oberdeutschen. Er kann sich vor Fett nicht erregen. Es errege sich das
Wasser mit webenden und lebendigen Thieren, 1 Mos. 1, 20. 2. Sich aufwärts
bewegen machen, aufwärts in Bewegung bringen. 1) Eigentlich. Der Wind
erreget den Staub. Er hat das Volk erreget, Luc. 23, 5. 2) Figürlich,
entstehen machen, hervor bringen. Aufruhr, Krieg, einen Lärm erregen. Ein
Geschrey erregen. Salz erreget den Durst. Die Hitze erregte ein Gewitter. Ein
Gelächter erregen. Das hat bey jedermann viele Freude erreget. Schmerzen
erregen. Sein Glück erreget den Neid. Böse Begierden in jemanden
erregen. Im Bergbaue ist ein Bergwerk erregen, so viel als es entdecken, es
rege, fündig machen. Freylich läßt sich dieses Wort nicht von
allen Arten des Hervorbringens gebrauchen. Die hervor gebrachte Sache wird hier
so angesehen, als wenn sie schon vorhanden wäre, und nur in Wirksamkeit
gesetzet werden dürfe, welches durch erregen eigentlich ausgedruckt wird.
Daher die Erregung. [
1929-1930]