Ernstlich
, -er, -ste, adj. et adv. mit Ernst. 1) In der zweyten Bedeutung
des Hauptwortes, mit anhaltender Begierde auf einen Gegenstand, mit emsiger
Bemühung. Ernstlich arbeiten. Ernstlich bitten. Ein ernstliches Gebeth,
Jac. 5, 16. 2) In der dritten Bedeutung des Hauptwortes. Ein ernstlicher
Befehl. Ich verbiethe es dir sehr ernstlich. Es wurde ihm ernstlich befohlen.
Das ist mein ernstlicher Wille. So auch die Ernstlichkeit.Anm. Ernstleich
findet sich in der heutigen Bedeutung in Strykers altem Gedichte. Dagegen
gebraucht Isidors Übersetzer ernustiiihho für
gewiß. [
1925-1926]