Ernsthaft
, -er, -este, adj. et adv. dem Ernste in der ersten Bedeutung
gemäß, diesen Ernst verrathend, von Personen und deren
Gesichtszügen. Ein ernsthafter Mann, der diesen Ernst in allen seinen
Handlungen blicken lässet. Ein ernsthaftes Ge-sicht, welches diese
Gesinnung verräth. Eine ernsthafte Miene annehmen. Ernsthaft aussehen. Er
sagte es mit sehr ernsthaft. In etwas veränderter Bedeutung auch von
Sachen, im Gegensatze scherzhafter Dinge. Ein ernsthaftes Gedicht. Von
ernsthaften Dingen reden. Ernsthafte Worte.Anm. Dieses Wort lautet schon bey
dem Willeram ernesthafto. Bey dem Notker heißt brünstig im Geist,
erinsthafti iro sinnis. Ernsthaftig mit der müßigen Alemannischen
Verlängerung, ist im Hochdeutschen veraltet, obgleich noch das folgende
Hauptwort davon übrig ist. Im Oberdeutschen sagt man auch, ein ernsthafter
Regen, ernsthafte Schläge, für ziemlich heftig. Eben daselbst ist
dieses Wort auch für ernstlich in der zweyten und dritten Bedeutung des
Hauptwortes üblich. [
1925-1926]