Erklären
, verb. reg. act. klar machen; doch nur in einigen
figürlichen Bedeutungen. 1) Einen klaren Begriff von etwas machen, sagen,
wie eine Sache nach ihren Gründen seyn kann. Eine dunkele Stelle in einem
Buche erklären. Ein Geheimniß, ein Gleichniß, einen Traum, einen
Text erklären. Ich will es dir erklären. Ein jeder muß seine
Worte erklären. 2) In engerer Bedeutung, in der Logik, ein Wort, eine
Sache erklären, einen ausführlichen Begriff von derselben geben,
welcher zureicht, sie zu allen Zeiten von allen andern zu unterscheiden; sie
definiren. Ein Quadrat wird erkläret, wenn man sagt, es sey eine Figur,
welche vier gleiche Seiten und vier gleiche Winkel hat. 3) Durch Worte deutlich
bestimmen. Jemanden zum Bürgermeister, zum Minister, u. s. f.
erklären. Jemanden zu seinem Erben erklären. Einen Verbrecher in die
Acht erklären. Einem Volke den Krieg erklären. Jemanden für
seinen Feind, für seinen Freund erklären. Er ist von den Richtern
für schuldig, unschuldig erkläret worden. Zuweilen auch nur für
entdecken, bekannt machen. Einem Frauenzimmer seine Liebe erklären. So
auch das Reciprocum sich erklären, seine Gesinnung, seine Meinung deutlich
bekannt machen. Erklären sie sich, wie es mit der Aussteuer werden soll.
Erklären sie sich deutlicher. Wollen sie sich nicht weiter erklären?
Gell. Er hat sich noch nicht erkläret, seine Gesinnung noch nicht bekannt
gemacht. Sich für etwas erklären, sich wider etwas erklären,
bekannt machen, daß man es mit der Sache halte, oder derselben entgegen
sey. Das ganze Land hat sich für ihn erkläret, seine Partey
genommen. [
1909-1910]