* Erfallen
, verb. irreg. act. (
S. Fallen,) zu Tode fallen; ein nur im Oberdeutschen
übliches Zeitwort. Jemanden erfallen, auf ihn fallen und ihn dadurch
tödten. Sich erfallen. Bey dem Notker bedeutet iruallon fallen
schlechthin. An einem andern Orte gebraucht er es für supplantare, wo es
das ungewöhnliche Activum erfällen zu seyn scheinet. [
1887-1888]