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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Erbvolk | | Erbwürdig

Der Erbvorschneider

, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter verschiedener fürstlichen Häuser welcher bey feyerlichen Gastmahlen die Speisen an der Tafel seines Lehensherren vorzuschneiden hatte. Kaiser Carl IV. ernannte 1354 den Herzog Wenzel von Luxemburg zu seinem und des Reiches Erbvorschneider. In Steyermark besitzen das Erbvorschneideramt die Grafen von Schrattenbach, in Krain die Freyherren Sauer von Kosiak, und in Tyrol die Grafen Wolkenstein. [1871-1872]
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