Der Erbvergleich
, des -es, plur. die -e, der Vergleich wegen einer Erbschaft;
besonders eines regierenden Herren mit seinen abgefundenen Verwandten.
Ingleichen, der endliche für sich und seine Erben geschlossene Vergleich
in einer streitigen Sache; der Erb-Receß, der Erbvertrag. [
1871-1872]