Das Erbtheil, des -es, plur. -e. 1) Derjenige Theil einer Erbschaft, welcher jemanden zufällt; am Oberrheine die Erbzahl, ( S. Zahl,) sonst auch die Erb-Portion. Er hat sein Erbtheil bekommen. Das ist mein Erbtheil. 2) Ein eigenthümlicher Antheil an etwas, oder ein Antheil an etwas wegen des Grund- und Eigenthumsrechtes. In diesem Verstande ist Erbtheil in dem Bergbaue so viel als ein Erbkux, der dem Grundherren der Zeche gehöret. 3) Überhaupt, ein erb- und eigenthümliches Grundstück, so fern es jemanden eigenthümlich zugetheilet wird; in welcher Bedeutung dieses Wort häufig in der Deutschen Bibel vorkommt, außer dem aber nicht üblich ist. Von diesem Geschlechte dieses Wortes S. Theil. [1871-1872] | |