Das Erbtheil
, des -es, plur. -e. 1) Derjenige Theil einer Erbschaft, welcher
jemanden zufällt; am Oberrheine die Erbzahl, (
S. Zahl,) sonst auch die Erb-Portion. Er hat sein
Erbtheil bekommen. Das ist mein Erbtheil. 2) Ein eigenthümlicher Antheil
an etwas, oder ein Antheil an etwas wegen des Grund- und Eigenthumsrechtes. In
diesem Verstande ist Erbtheil in dem Bergbaue so viel als ein Erbkux, der dem
Grundherren der Zeche gehöret. 3) Überhaupt, ein erb- und
eigenthümliches Grundstück, so fern es jemanden eigenthümlich
zugetheilet wird; in welcher Bedeutung dieses Wort häufig in der Deutschen
Bibel vorkommt, außer dem aber nicht üblich ist. Von diesem
Geschlechte dieses Wortes
S. Theil. [
1871-1872]