Die Erbsünde
, plur. inus. in der Gottesgelehrsamkeit der Protestanten, die
angeerbte, oder angeborne Neigung zum Bösen. Die Römische Kirche
setzet die Erbsünde bloß in der Beraubung der besondern
übernatürlichen Gnadengaben, welche die ersten Menschen auch
außer der anerschaffenen natürlichen Vollkommenheit besessen haben.
Notker nennet diese Sünde anagennis Sundo, die anfängliche,
ursprüngliche Sünde. [
1871-1872]