Der Erbschleicher
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Erbschleicherinn,
eine Person, welche die künftige Verlassenschaft einer noch lebenden
Person zu erschleichen sucht; der Erbschleicher. Daher die Erbschleicherey, das
darauf abgezielte Betragen. [
1869-1870]