Erblos, adj. et adv. 1) Des Erbes, d. i. einer Erbschaft, beraubt. Jemanden erblos machen, ihn enterben. Bey dem Notker erbelos. 2) Der Erben beraubt, keiner Kinder habend. Erblos sterben, Luc. 20, 25. Ingleichen von Sachen, keinenErben, d. ist Besitzer habend. Erblose Güter. So auch die Erblosigkeit. [1865-1866] | |