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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Erbleute | | Erblicken

Erblich

, adj. et adv. von dem Hauptworte das Erbe. 1) So eigenthümlich, daß man es auf andere vererben kann. Etwas erblich besitzen. Ein erbliches Reich, ein erbliches Eigenthum, welches man auf seine Nachkommen vererben kann. Erb- und eigenthümlich, mit dem völligen Eigenthume. 2) Was sich von den Ältern auf die Kinder fortpflanzet, von Krankheiten u. s. f. Eine erbliche Krankheit. Der Geitz ist in diesem Geschlechte erblich. So auch die Erblichkeit. [1865-1866]
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