Erblich
, adj. et adv. von dem Hauptworte das Erbe. 1) So
eigenthümlich, daß man es auf andere vererben kann. Etwas erblich
besitzen. Ein erbliches Reich, ein erbliches Eigenthum, welches man auf seine
Nachkommen vererben kann. Erb- und eigenthümlich, mit dem völligen
Eigenthume. 2) Was sich von den Ältern auf die Kinder fortpflanzet, von
Krankheiten u. s. f. Eine erbliche Krankheit. Der Geitz ist in diesem
Geschlechte erblich. So auch die Erblichkeit. [
1865-1866]