Der Erbküchenmeister
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter verschiedener
Stifter und fürstlichen Häuser.
S. Küchenmeister. Der Erbküchenmeister des H.
K. Reichs und die Erbtruchsesse, denn beyde Würden sind verschieden, sind
dem Erztruchseß untergeordnet. Beyde Würden bekleiden jetzt die
Grafen von Waldburg. Daher das Erbküchenmeisteramt. [
1863-1864]