Die Erbfolge
, plur. inus. die Folge in dem Besitze der Güter und
Würden einer Person nach dem Rechte der Geburt, successio ab intestato,
und die Art und Weise derselben; im Oberdeutschen der Erbgang. Die Erbfolge
berichtigen. Zur Erbfolge kommen, d. i. einem Verstorbenen in dem Besitze
seiner Güter und Würden folgen. Daher die Erbfolgsordnung, das
Erbfolgsrecht, im Oberdeutschen das Erbgangsrecht, das Recht jemanden zu
folgen. [
1861-1862]