Erben
, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist. I.
Als ein Activum. 1) * Den eigenthümlichen Besitz einer Sache
überkommen, in welcher veralteten Bedeutung dieses Wort noch in der
Deutschen Bibel und der biblischen Schreibart üblich ist. Daß er ihn
den Stuhl der Ehren erben lasse, 1 Sam. 2, 8. Das Land, darein ihr kommt, zu
erben, ist ein unrein Land, Esr. 9, 11. In der Ernte, wenn du die Mandeln sollt
erben, Es. 17, 11.
S. das Erbe 2. 2) Eines Verstorbenen Güter
eigenthümlich bekommen, in welchem Sinne dieses Wort am üblichsten
ist. Ein Landgut, einen Garten erben. Wer wird die großen Reichthümer
einmahl erben? Etwas von einem erben. Ingleichen figürlich, durch die
Zeugung, mit der Geburt überkommen, von Eigenschaften und Umständen
des Leibes und des Gemüthes. Er hat den Geitz von seinem Vater, die
Wollust von seiner Mutter geerbt. Er hat diese Krankheit von seinen Ältern
geerbt. Schwed. ärfwa, Nieders. arven. Wofür auch zuweilen ererben
üblich ist. 3) Als ein Erbtheil übertragen, nachlassen; wofür
doch vererben gebräuch-licher ist. Er soll sein eigen Gut auf seine Kinder
erben, Ezech. 46, 15. Ihr Nahme wird gepreiset in ihren Kindern, auf welche er
geerbet ist, Sir. 16, 15. Haus und Güter erben die Ältern, aber ein
vernünftig Weib kommt vom Herrn, Sprichw. 19, 14.
Mine kinde wil ich erben dise not, Heinr. von Morunge.
Eben diese Bedeutung hatte ehedem auch das Nieders. arven,
Myn Landt - alse idt myn Vader my ervet hefft, in einer Urkunde von 1398.
S. Beerben 3.II. Als ein Neutrum, 1. mit dem
Hülfsworte haben. 1) Eines Erbe seyn, von einem erben, mit der vierten
Endung der Person. Jemanden erben. Er hat seinen Vetter geerbt. Dein Same wird
die Heiden erben, Es. 4, 3. Auch wenn der Erbfall noch künftig ist. Wer
erbt ihn? wer ist einmahl sein Erbe?
S. Beerben 2. 2) * Jemanden zum Erben haben, eine
veraltete Bedeutung. Der Todte erbt den Lebendigen, ein bekannter rechtlicher
Satz. 2. Mit dem Hülfsworte seyn, als ein Erbgut zu Theile werden;
ingleichen, erblich fortgepflanzet werden. Die Güter erben auf ihn, fallen
als ein Erbtheil auf ihn. Diebische Art erbet ins Geschlecht. Sprichw. Kunst
erbet nicht. Herren Gunst erbet nicht. Diese Krankheit erbet, pflanzt sich
erblich fort. Sein Theil soll allein auf seinen Sohn erben, Ezech. 46,
17. [
1859-1860]