Der Erbdrescher
, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, besonders
Obersachsens, Häusler, welche für den Besitz ihrer Häuser das
herrschaftliche Getreide für einen gewissen gesetzten Lohn ausdreschen
müssen; Zwangdrescher, Hofdrescher. [
1857-1858]