Das Erbbuch
, des -es, plur. die -bücher, in einigen Gegenden, ein
Buch, in welchem die Erde, d. i. die eigenthümlichen Grundstücke der
Unterthanen, nach ihrer Lage, ihren Besitzern, Abgaben u. s. f. verzeichnet
sind; das Erbregister, Grundbuch, Saalbuch. [
1857-1858]