Entsinnen
, verb. irreg. act.
S. Besinnen. 1) * Der Sinne berauben; eine nur bey
einigen Oberdeutschen Dichtern übliche Bedeutung, in welcher das Zeitwort
zugleich regulär abgewandelt wird. Ein entsinnter Körper, ein
entseelter. 2) Sich erinnern, als ein Reciprocum, mit der zweyten Endung der
Sache. Wo ich mich recht entsinne, so hat u. s. f. Man kann sich eines solchen
Wetters nicht entsinnen. Ich kann mich dessen nicht entsinnen. Ich entsinne
mich nicht, daß ich es gehöret hätte.
S. Besinnen und Sinnen. [
1835-1836]