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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Entschädigen

, verb. reg. act. einen erlittenen Schaden ersetzen. Einen entschädigen. Wir sind völlig entschädiget worden. Daher die Entschädigung, nicht nur von der Handlung des Entschädigens, sondern auch von demjenigen, wodurch ein erlittener Schade ersetzet wird. Im mittlern Lateine dedamnificare. [1831-1832]
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