* Entohnigen
, verb. reg. act. welches im Hochdeutschen veraltet ist, einer
Sache entschlagen, berauben, mit der zweyten Endung der Sache. Sich einer Sache
entohnigen; sie von sich schaffen. Eines Dinges entohniget seyn, desselben
beraubet seyn, dessen ermangeln.Anm. Dieses Wort ist das Intensivum, von dem
alten entahnen, berauben. Der winter hat mich entanet miner sinne, Walther von
Tiufen. Enie bedeutete ehedem auch beraubt, so wie anen im
Niedersächsischen ermangeln, und anig, onich, bey dem Willeram, arm,
beraubt.
S. Ohne, zu dessen Familie alle diese Wörter
gehören. Einer Sache anig werden können, ist noch im
Niedersächsischen derselben entehren, ermangeln
können. [
1829-1830]