Entehren
, verb. reg. act. der Ehre berauben. 1) Eigentlich. Einen
Adeligen, einen Priester, einen Soldaten entehren, ich seiner adeligen,
priesterlichen oder militärischen Würde berauben, ihn degradiren;
welcher Gebrauch aber nur im Oberdeutschen üblich ist. Doch sagt man auch
im Hochdeutschen in der anständigen Sprechart, eine Jungfrau entehren,
für sie schänden, sie schwächen. 2) In weiterer Bedeutung, etwas
thun, das widerdie Ehrerbiethung, die man einer Person oder Sache schuldig ist,
streitet. Den Nahmen Gottes entehren. Durch dergleichen Betragen entehrest du
deinen Stand. Den Tempel, das Haus entehren. Ein entehrendes Betragen. So auch
die Entehrung.Anm. Im Nieders. lautet dieses Wort unteren, bey dem Ottfried
interen. [
1819-1820]