Entblößen
, verb. reg. act. bloß machen. 1) Eigentlich. Einen Gang
entblößen, im Bergbaue, ihn von der obern Dammerde befreyen, ihn
entdecken. Den Degen entblößen. Ein entblößeter
(bloßer) Degen. Du entblößtest die Grundfeste bis an den Hals,
Habac. 4, 13. Besonders der Kleider berauben. Und soll das Weib vor den Herrn
stellen und ihr Haupt entblößen, 4 Mos. 5, 18. Den Arm, den Fuß
entblößen. Sich entblößen, sich bloß machen. 2)
Figürlich, mit dem Vorworte von, in einigen Fällen auch mit der
zweyten Endung der Sache. Von Freunden entblößet seyn, keine Freunde
haben. Aller seiner Güter entblößet seyn, beraubt. Eine Festung,
ein Land entblößen, es der Besatzung, des Schutzes berauben. Sich vom
Gelde entblößen, alles vorräthige Geld ausgeben. Ich kann mich
nicht entblößen, nehmlich vom Gelde. Daher die
Entblößung.Anm. Die Niedersachsen gebrauchen statt dieses Wortes nur
das einfache blöten. Ent scheinet hier bloß eine intensive Bedeutung
zu haben.
S. Ent 4. [
1817-1818]