Die Endung
, plur. die -en, von dem Zeitworte enden. 1) Die Handlung, da
man eine Sache endet, oder zu Ende bringet; ohne Plural. Die Endung eines
Streites, eines Geschäftes; wofür aber Endigung im Hochdeutschen
üblicher ist. 2) Das Ende einer Sache, so wohl dem Raume als der Zeit
nach.
Die Wohlthat wird stets währen, So weit sich ewig nicht in
Endung wird verkehren, Opitz.
Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen ungewöhnlich,
wo man das Wort 3) nur noch in der Sprechkunst von den Endsylben und
Endbuchstaben der Wörter gebraucht. Beywörter dreyer Endungen.
Besonders werden bey den Nennwörtern ihre Abänderungen in der
Declination Endungen genannt, welche bey den Lateinern Casus heißen,
wofür einige durch eine ungeschickte Übersetzung die Ausdrücke
Fälle oder Fallendungen einführen wollen. Die erste Endung, der
Nominativ; die zweyte Endung, der Genitiv u. s. f. [
1809-1810]