Endigen
, verb. reg. act. et recipr. welches das Intensivum von enden
und neuern Ursprunges ist, aber im Hochdeutschen in den meisten Fällen
statt desselben gebraucht wird. 1. Als ein Reciprocum, sich endigen, ein Ende
haben, aufhören, so wohl dem Orte, als der Zeit und Dauer nach. Hier
endiget sich der Wald. Hier endiget sich das erste Buch. Das Wort endiget sich
mit einem Selbstlauter. Wenn wird sich meine Noth endigen? 2: Als ein Activum.
1) Überhaupt, machen daß etwas aufhöre, ohne Rücksicht auf
die Art und Weise, wie es geschiehet. Sein Leben endigen, sterben, es sey nun
eines natürlichen oder gewaltsamen Todes. Das Leben durch Hunger endigen.
Den Streit endigen. 2) Eine Sache zu Ende bringen, sie vollbringen, sie auf die
gehörige Art endigen. Einen Streit endigen, ihm durch einen Rechtsspruch
ein Endemachen. Eine Sache endigen. Er fängt viel an, endiget aber nichts.
Eine Rede, einen Brief endigen. [
1807-1808]