Das Embargo
, subst. indecl. aus dem Spanischen, der Befehl des
Landesherren, Schiffe; welche in einen Hafen einlaufen, an- und zurück zu
behalten; im Deutschen der Beschlag,
S. dieses Wort. Ein Embargo auf die Schiffe legen, einen
Beschlag. [
1795-1796]