Der Eisenschlag
, des -es, plur. inus. 1) Diejenigen dünnen Schlacken,
welche von dem Eisen im Schmieden abspringen, und unter dem Nahmen des
Hammerschlages am bekanntesten sind. 2) An einigen Orten, das Recht, mit
Eisenwaaren zu handeln, und Fremde von diesem Handel auszuschließen;
welches Recht zuweilen den Kleinschmieden zustehet. Den Eisenschlag
haben. [
1773-1774]