Einwenden, verb. reg. et irreg. act. ( S. Wenden,) welches nur in figürlicher Bedeutung üblich ist, einen Gegengrund gegen des andern Willen anführen, einwerfen. Du hast immer was einzuwenden. Ich habe nichts dawieder einzuwenden. Man wandte dagegen ein, daß u. s. f. Hier möchte jemand einwenden u. s. f. Ich sehe nichts was man dagegen einwenden könnte. Schwed. inwaenda, im Nieders. wenden. S. auch Einwerfen, welches mehr von Gegengründen gegen eine [1759-1760] Wahrheit, einwenden aber von solchen Gründen gegen des andern Willen gebraucht wird. [1761-1762] | |