Einwechseln
, verb. reg. act. 1) Durch einen Wechsel an sich, in seine
Gewalt bringen, besonders von Münzen und Geldsorten. Ducaten, harte Thaler
einwechseln, andere Geldsorten dafür geben. So fern eine Sache dadurch in
eines andern Gewalt kommt, heißt solches auswechseln. Ich will dir die
Ducaten auswechseln, ich will dir andere Geldsorten dafür geben, und dich
auf solche Art der Ducaten entledigen. 2) Neue Säulen, neue Balken
einwechseln, in der Zimmermannskunst, die alten mit neuen vertauschen, neue
statt derselben einziehen. So auch die Einwechselung. [
1759-1760]