Einstämmen
, verb. reg. act. hinein stämmen. Bey den Schlössern
sind eingestämmte Verniethungen, wenn in einem Stücke Eisen ein nicht
tiefes Loch gebohret, dieses unten weiter als oben gemacht, und ein Nieth mit
einem Kopfe darein verniethet wird. Im Forstwesen stämmet man einen Baum
ein, wenn man ihn so stämmet oder fället, daß er in einen andern
Baum fällt, und an dessen Zweigen hangen bleibet. [
1749-1750]