Der Einspruch
, des -es, plur. die -sprüche, der gerichtliche Widerspruch
wider die Vollziehung einer Handlung, besonders wider die Verheirathung
verlobter Personen. Einspruch thun. Die Copulation konnte nicht vor sich gehen,
weil ihnen ein Einspruch geschahe. Indem das Haus verkauft werden sollte, that
einer der Verwandten Einspruch.
S. Einsprechen II. [
1749-1750]