Einseitig
, adj. et adv. von dem Zeitworte ein, nur Eine Seite habend. Ein
einseitiges Dach, welches nur auf Einer Seite abhängig ist, und
gewöhnlicher ein einhängiges genannt wird. Am häufigsten
figürlich, was wider die Regel nur von Einer Seite, oder Rücksicht
auf die Eine Partey geschiehet. Ein einseitiger Contract, bey welchem sich nur
der Eine Theil verbindlich macht, etwas zu leisten; im Gegensatze des
zweyseitigen. Eine Sache einseitig behandeln, ohne Zuziehung des andern
Theiles. Ein einseitiger Geschmack, welcher nur eine oder die anderer Art der
Schönheit empfindet. So auch die Einseitigkeit in der figürlichen
Bedeutung, in welcher das Adjectiv auch die Comparation leidet. [
1745-1746]