Einschreiben
, verb. irreg. act. (
S. Schreiben,) in ein Buch, in ein Verzeichniß, in
eine Rechnung schreiben. Es ist schon eingeschrieben, in das Rechnungsbuch.
Sich einschreiben, sich oder seinen Nahmen in ein Stammbuch u. s. f. schreiben.
Sich einschreiben lassen, sich in ein Verzeichniß u. s. f. eintragen
lassen. Daher das Einschreibegeld, oder die Einschreibegebühr, welches
für das Einschreiben einer Person oder Sache entrichtet wird; die
Einschreibung u. s. f. Im Oberdeutschen wird dieses Wort auch für
anschreiben im figürlichen Verstande gebraucht. Wohl oder übel bey
jemanden angeschrieben seyn, in einem guten oder üblen Begriffe bey
demselben stehen. [
1743-1744]