Einschießen
, verb. irreg. act.
S. Schießen. 1) Hinein schießen, d. i.
schieben, in welchem Verstande die Bäcker das Brot einschießen, wenn
sie den zu Broten geformten Teig auf der Brotschiebe in den Ofen schieben. 2)
Mit unter andere Dinge schießen, d. i. werfen. So werden oft schlechte
Münzsorten unter die guten mit eingeschossen, wenn das Geld wurfweise
gezählet wird. 3) Mit einem Feuergewehre einwärts schießen,
danieder schießen. Die Häuser mit Kanonen einschießen. Eine
Mauer, einen Thurm einschießen. Die Thür einschießen. 4) Zum
Schießen geschickt machen. Ein Pferd einschießen, es auf den
Schuß abrichten, es den Schuß ertragen lehren. Sich einschießen,
sich auf einem Schießgewehre üben. Ein Gewehr einschießen, es
durch mehrmahliges Schießen versuchen. Eine wohl eingeschossene
Büchse. Auch im Kegelspiele sagt man, sich auf einer Kegelbahn
einschießen, durch mehrmahliges Kegelschieben die Schwächen und
Vortheile derselben kennen lernen. Vermuthlich rühret von diesem Gebrauche
auch die im gemeinen Leben übliche figürliche R. A. her, sich bey
jemanden einschießen, sich bey ihm einschmeicheln, dessen Gunst und
Vertrauen erwerben. [
1735-1736]