Einscharren
, verb. reg. act. in einen andern Körper scharren. Das
Feuer einscharren, in die Asche. Einen todten Körper einscharren, in die
Erde, verächtlich für begraben. Geld einscharren, es in seinen Beutel
streichen, im gemeinen Leben. Daher die Einscharrung. [
1735-1736]