Einrucken
, oder Einrücken, verb. reg. welches in gedoppelter Gattung
üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, hinein
rücken. 1) Langsam in einen Ort ziehen, besonders von Soldaten. In ein
Land, in eine Stadt einrücken. Die Truppen sind gestern in das Lager
eingerücket. 2) In eines Stelle treten. Nach Caji Tode ist Titius
eingerücket, d. i. er hat Caji Stelle, Bedienung u. s. f. bekommen.
Gemeiniglich hat es hier den Begriff der Ordnung bey sich, d. i. es setzet
voraus, daß Titius bereits die Anwartschaft auf Caji Stelle hatte. 2. Als
ein Activum. 1) Hinein rücken, doch nur figürlich. Eine Stelle in
einen Brief einrücken, sie demselben einverleiben. Rücke das noch mit
ein. 2) Einwärts rücken, doch nur von geschriebenen oder gedruckten
Zeilen. Eine Zeile einrücken. So auch die Einrückung in beyden
Gattungen.
S. Rucken und Rücken. [
1731-1732]