Einreichen
, verb. reg. act. hinein reichen. 1) Für hinein geben. Eine
Bittschrift bey dem Rathe, bey der Kammer einreichen, überreichen. 2)
Figürlich reichet das Pferd ein, wenn es im Gehen die Vorderfüße
mit den Hinterfüßen erreichet und verletzet. So auch die
Einreichung. [
1729-1730]