Einpfarren
, verb. reg. act. zu einer Pfarre schlagen; im Gegensatze des
auspfarren. Dieses Dorf ist nach Nischwitz eingepfarret, gehöret zu der
Pfarre Nischwitz. Eingepfarrte Dörfer, die zu einer Pfarre gehören.
Eingepfarrte Einwohner, die Eingepfarrten, die sämmtlichen zu einer Pfarre
gehörigen Personen, die Kirchgenossen, Pfarrkinder,
Pfarrgenossen. [
1727-1728]