Einparthiren
, verb. reg. act. hinein parthiren, in den niedrigen
Sprecharten. Verbothene Waaren einparthiren, heimlich in ein Land, oder in
einen Ort bringen; im Oberdeutschen einpaschen, einschwärzen. Daher die
Einparthirung,
S. Parthiren. [
1727-1728]