Einmachen
, verb. reg. act. hinein machen; größten Theils nur in
einigen besondern Fällen. 1) In ein Packer einmachen, in ein Packet
zusammen bringen. Handschuhe in ein Papier einmachen, einwickeln. Ein Buch
einmachen, bey den Buchbindern, es in der Pergamentdecke befestigen. Einen
Haarbeutel einmachen, einbinden. 2) In einen andern Körper legen und
aufbewahren. Früchte einmachen, sie in gesottenen Zucker oder Honig legen;
candiren. Eingemachte Früchte, eingemachtes Obst, eingemachter Ingber u.
s. f. In weiterer Bedeutung wird dieses Wort im Oberdeutschen auch für
einsalzen und einbökeln gebraucht. Fleisch, Fische einmachen. Fleisch
einmachen ist auch in den Hochdeutschen Küchen, es in einer kräftigen
Brühe dämpfen lassen. 3) Den Teig einmachen, ihn mit Wasser kneten.
Kalk einmachen, ihn vom Wasser durchdringen lassen. So auch die
Einmachung. [
1719-1720]