Einlösen
, verb. reg. act. los machen und in seine Verwahrung bringen,
doch nur von Pfandstücken. Ein Pfand einlösen, durch Erlegung des
Pfandschillinges es wieder in seine Gewalt bringen. Ein verpfändetes Gut
einlösen. Daher die Einlösung. [
1719-1720]