Einliegen
, verb. irreg. neutr. (
S. Liegen,) welches das Hülfswort seyn erfordert,
aber nur in einigen gemeinen Mundarten üblich ist, zur Miethe wohnen. Bey
einem einliegen. Daher der Einlieger, des -s, plur. ut nom. sing. in
Niedersachsen, ein Einwohner, der kein eigenes Haus hat, der nur bey andern zur
Miethe wohnet; ein Häusler, Beysaß, Inste, Insaß. Im Bergbaue
wird auch der Hüttenwächter ein Einleger genannt. [
1719-1720]